Lehrveranstaltungen

Das Lehrangebot des Instituts für Chemische Verfahrenstechnik richtet sich überwiegend an die Bachelor- und Masterstudiengänge Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik. Das Institut bietet im Masterstudium das Vertiefungsfach „Chemische Verfahrenstechnik“ an. Einen ersten Überblick bietet dieses Dokument. Weitere Details zu den einzelnen Lehrveranstaltungen finden sie im Modulhandbuch auf der Website der Dienstleistungseinheit Studium und Lehre vom KIT hier. Neben Vorlesungen, begleitenden Übungen und Praktika werden laufend Abschlussarbeiten angeboten.

Prüfungshinweise

Klausurinfos zu CVT (Chemische Verfahrenstechnik) und KinKat (Kinetik und Katalyse)
Wichtige Informationen und Fristen für die Bachelorprüfung Chemische Verfahrenstechnik im Sommersemester 2024 sind in folgendem Dokument zusammengefasst.

Wichtige Informationen und Fristen für die Masterprüfung Kinetik und Katalyse im Sommersemester 2024 befinden sich in diesem Dokument.

Mündliche Prüfungen
Bitte beachten Sie die hier aufgeführten Hinweise zur Anmeldung und zum Ablauf mündlicher Prüfungen des Masterstudiengangs am Institut für Chemische Verfahrenstechnik.

Allgemeine Informationen sind darüber hinaus auf der Seite der Fakultät für Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik zu finden.

Infos zu mündlichen Nachprüfungen im Fach Chemische Verfahrenstechnik (Bachelor)
Wer eine schriftliche CVT-Prüfung zum zweiten Mal nicht bestanden hat, muss in eine mündliche Nachprüfung, in der endgültig über das Bestehen der Prüfung entschieden wird. Der Termin der Nachprüfung wird vom CVT-Sekretariat festgelegt und rechtzeitig bekannt gegeben. Er kann nur bei Krankheit verschoben werden. In diesem Fall ist schnellstmöglich ein ärztliches Attest vorzulegen. Nähere Details siehe StPO §9 bzw. §10.

Die zu prüfenden Studierenden finden sich bitte pünktlich zu dem mitgeteilten Termin ein. Dazu ist keine gesonderte Anmeldung o.ä. erforderlich. Der Studierendenausweis ist vorzulegen.

Die mündliche Nachprüfung dauert i.d.R. 20 Minuten. Zu den mündlichen Nachprüfungen sind keine Hilfsmittel zugelassen.

Abgefragt werden grundlegende Sachverhalte aus dem gesamten Prüfungsstoff. Dazu werden kurze Aufgaben gestellt, die nicht zwangsläufig auf den Klausuraufgaben basieren.

Kursübersicht